Pfandrückerstattung
Beim Vertrieb von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien) sind wir gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben wird. Auf Versorgungsbatterien ist kein Pfand zu bezahlen.
Ablauf der Pfandrückerstattung:
Sie geben Ihre Altbatterie kostenlos bei einem Wertstoff-und Recyclinghofen ab. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen.
Gegen Vorlage eines quittierten Rückgabenachweises per E-Mail oder Post (Adresse siehe Impressum), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte verwenden Sie hierfür unser PDF-Formular: Batterieentsorgungsbestaetigung